Finanzierung des Vereins

Um die Ziele des Vereins erfüllen zu können, müssen hierzu die notwendigen finanziellen Mittel beschafft

werden. Dazu stehen verschiedene Quellen zur Verfügung wie:

  • statutarische und freiwillige Mitgliederbeiträge;
  • Veranstaltungen, Events, Verkaufsaktionen;
  • Spenden und Gönnerbeiträge (Mäzenatenleistungen);
  • Sponsoring aus Mitgliederkreisen oder von Dritten;
  • Darlehen von Mitgliedern, Dritten oder Finanzinstituten;
  • Crowdfunding;
  • öffentliche Beiträge und Subventionen;
  • Ertrag aus Vermögensanlagen.

 

Die Einnahmen sollen die Ausgaben decken, und mit der Zeit soll eine gewisse Reserve für geplante

Vorhaben oder Unvorhergesehenes aufgebaut werden. Es sollte aber nicht das Ziel des Vereins sein, ein

möglichst hohes Vermögen aufzubauen; die Mittel sind dem Zwecke entsprechend einzusetzen.

 

Mitgliederbeiträge

Falls Mitgliederbeiträge erhoben werden, muss dies in den Statuten festgehalten sein, ebenso eine allfällige

Befreiung von amtierenden Vorstandsmitgliedern oder Ehren- und Freimitgliedern.

Die Mitgliederbeiträge werden meist jährlich auf Antrag des Vorstandes – sinnvollerweise im Zusammenhang

mit dem Budget – für das neue Vereinsjahr vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung

festgesetzt. Da die Mitgliederversammlung oftmals nach Monaten im bereits laufenden Vereinsjahr

stattfindet, wesentliche Ausgaben aber bereits vorher getätigt werden müssen, kann es Sinn machen,

die Mitgliederbeiträge immer ein Jahr im Voraus zu beschliessen, um dem Kassier die Rechnungsstellung

für die Beiträge bereits zu Beginn des neuen Vereinsjahrs und somit vor der beschliessenden Mitgliederversammlung

zu ermöglichen. Teilweise ist der Mitgliederbeitrag auch in den Statuten festgelegt

und muss dann auch nicht jährlich festgelegt werden, sondern erst, wenn die Mitgliederversammlung

den Beitrag ändern will.

 

Spenden, Gönnerbeiträge, Sponsoring, Subventionen

Ein beliebtes Mittel, um sich nebst den Mitgliederbeiträgen weitere Ertragsquellen zu erschliessen, sind

Spenden von Mitgliedern oder Dritten, Gönnerbeiträge, Unterstützung finanzieller Art oder beispielsweise

durch Erlass von Mietzinsen für Lokalitäten durch Gemeinden, Sponsoring bei Anlässen mit Geldbeiträgen

oder Sachleistungen, Subventionen, Inserate im Vereinsheft. Ein gutes persönliches Netzwerk der

Vereinsverantwortlichen ist sehr hilfreich. Unterliegt der Verein der Mehrwertsteuer, muss darauf geachtet

werden, welche Unterstützungen eventuell MWST-pflichtig sind.

 

Anlässe und Verkaufsaktionen

Viele Vereine bessern ihre Einnahmen auf mittels Anlässen wie Grümpelturnier, Lotto oder durch Verkaufsaktionen

von Dingen, die einen Bezug zum Verein haben. An dieser Stelle ein Hinweis zur Buchführung:

Es ist sinnvoll, für einen Anlass eine einfache Abrechnung zu erstellen und in der Buchhaltung nur das

Ergebnis zu erfassen. Damit vermeidet man einerseits viele kleine Buchungen und andererseits sieht

man auf einen Blick, was der Anlass finanziell gebracht hat. Auch hier ist darauf zu achten, was allenfalls

MWST-pflichtig ist.

 

Finanzierung von grösseren Investitionen

Sportvereine können beispielsweise vor der Herausforderung stehen, eine grössere Investition in ihre

Infrastruktur zu tätigen (Bau eines neuen oder die Renovation eines bestehenden Vereinshauses, die

Errichtung einer Steganlage oder eines Schiessstands etc.). Die dazu benötigten Mittel betragen schnell

mehrere hunderttausend Franken und sind in der Regel nicht bereits in der Vereinskasse vorhanden.

 

Eine einmalige Spende bringt in der Regel nicht die notwendigen Mittel zusammen – hingegen oftmals

die Aufnahme von Mitgliederdarlehen, am besten unverzinst oder zu einem sehr niedrigen Zinssatz unter

Marktverhältnissen. Zu regeln sind die Laufdauer und wie die Darlehen (gestaffelt und eventuell Auslosung

der zurückzuzahlenden Darlehen) über die Jahre zurückbezahlt werden. Wichtig: Nimmt der Verein über

CHF 500 000 auf, sind die Bestimmungen des Verrechnungssteuer-Gesetzes (und der Emissionsabgabe)

abzuklären und zu beachten.

 

Eine weitere Möglichkeit ist die Teilfinanzierung durch Bankinstitute. Diese ist aber mit mehreren Knacknüssen (Bewertung des Objektes, Haftung des Vereins und in der Regel nicht der Mitglieder, formelle

Anforderungen an die Dokumentation) verbunden und eher schwierig zu erhalten. Hier hilft sicherlich ein

gutes Netzwerk.

 

Die neueste Form der Mittelbeschaffung ist das Crowdfunding (Schwarmfinanzierung). Damit bezeichnet

man die Finanzierung von klar definierten Projekten durch eine Vielzahl von Personen über das Internet.

Mittels einer Online-Plattform und Werbung über Social Media sammeln die Initianten bei vielen einzelnen

Personen jeweils eher kleine Beträge für ihr Projekt. Als Gegenleistung erhalten die Unterstützer oftmals

ein Dankeschön in Form eines Erlebnisses, Services oder Produktes. Da das Crowdfunding

Elemente einer Schenkung, aber auch der Umsatzgenerierung aufweisen kann, empfiehlt es sich, die steuerlichen Konsequenzen mit der Steuerverwaltung abzuklären.

 

Mittlerweile gibt es in der Schweiz über 50  Crowdfunding-Plattformen. Hier zwei Beispiele:

 

https://www.lokalhelden.ch

 

https://www.wemakeit.com

 

Vermögensanlagen und deren Erträge

Das Vereinsvermögen muss sehr sicher angelegt sein. Ein Vorstand, der zur Erzielung eines vielleicht

kleinen Mehrertrages Risiken eingeht, tut sich keinen Gefallen, so beispielsweise mit Anlagen in Fremdwährungen. Die höheren Zinserträge mögen verlockend sein, wegen des Währungsrisikos sind sie aber für Vereine ein absolutes No-Go.

 

In einem Umfeld von niedrigen Zinsen bleibt nicht viel anderes übrig, als die liquiden Mittel auf dem Konto

einer Schweizer Bank zu belassen. In Zeiten eines höheren Zinsniveaus könnten auch Kassenobligationen

oder erstklassige Obligationen infrage kommen, allerdings mit nicht zu langer Laufzeit. Guthaben bei Banken in der Schweiz sind pro Einleger bis zu CHF 100 000 einlagengesichert.

 

Anlagen in erstklassige Schweizer Bluechips wären eigentlich sinnvoll, können aber in ihrer Kursentwicklung volatil sein und dürften nur vorgenommen werden, wenn der Anlagehorizont gegen 10 Jahre liegt, was bei einem Verein selten der Fall sein dürfte.